Bern, 13. Mai 2005 – Das Bundesgericht hat am letzten Mittwoch eine superprovisorische Verfügung erlassen und darin Swisscom und Cinetrade bis auf Weiteres verboten, ihre Unternehmen zusammenzuschliessen. Anders hatten die beiden Vorinstanzen entschieden. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat dem Zusammenschluss erst im März 2005 grünes Licht erteilt.
Swisscable hat sich beim Verfahren vor der Weko gegen die Fusion zur Wehr gesetzt. Der Zusammenschluss würde den Wettbewerb verzerren und der Ex-Monopolistin Swisscom eine marktbeherrschende Stellung im Filmgeschäft verschaffen. Swisscom ist die einzige Firma, die über ein flächendeckendes Kommunikationsnetz in der Schweiz verfügt und damit jeden Haushalt erreichen kann. Auch die Cinetrade Gruppe weist eine monopolartige Marktposition aus. Sie strahlt Filmhighlights sowie Sportprogramme im Pay-TV exklusiv aus. Cinetrade umfasst die Kinokette Kitag, den Home-Video-Anbieter PlazzaVista und die Programmveranstalterin Teleclub. Swisscom will noch dieses Jahr ins Fernsehgeschäft einsteigen. Damit ginge sie den letzten Schritt hin zur Triple-Play Anbieterin (Telefondienst, Breitbandinternet und TV).
Swisscable ist der Ansicht, dass die vertikale Verbindung von attraktiven Inhalten und modernen, flächendeckenden Infrastrukturen dem Wettbewerb schadet. Den Kabelnetzbetreibern würden die Programme gar nicht mehr oder nur noch massiv überteuert angeboten, solange Inhalte monopolisiert werden. Darunter zu leiden hätten schliesslich die Fernsehzuschauer und –zuschauerinnen: Fernsehen würde teurer und die Programme weniger abwechslungsreich. Swisscable begrüsst deswegen den Entscheid des Bundesgerichts.
Über Swisscable
Swisscable ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kabelnetzbetreiber. Ihm sind 260 privatwirtschaftliche wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Kabelnetzbetriebe angeschlossen, welche rund 2,6 Millionen Kunden und Kundinnen bedienen.
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