Nein zur Stärkung einer subventionierten Schweizer Filmsparte auf Kosten der Schweizer Privat-TV-Sender und -Programmplattformen!

Der VSPF, TELESUISSE und SUISSEDIGITAL lehnen das neue Filmgesetz ab. Die Befürworter berufen sich auf die Stärkung der Schweiz als Standort für Filmproduktionen und die kulturelle Swissness. Das sind kultur-populistische Scheinargumente: In Wirklichkeit schützt das Gesetz nur eine bereits hochsubventionierte Nische von Kulturschaffenden. Wichtige Akteure der audiovisuellen Branche wie die Sender 3+ oder TV24 und der Streaming-Dienst «oneplus» von CH Media, sowie die Mitglieder von SUISSEDIGITAL mit eigenen Video-On-Demand-Angeboten (z.B. Sunrise UPC, net+) und deren Kundinnen und Kunden werden dadurch unnötig belastet.

Bereits bei der Entstehung des Gesetzes bzw. in der Vernehmlassung wurden die Anliegen der TV-Sender und -Plattformen nicht berücksichtigt. Entgegen dem von den Befürwortern kolportieren Eindruck werden im neuen Filmgesetz nicht nur die ausländischen Akteure, wie etwa Netflix, zur Kasse gebeten, sondern neu auch Schweizer Privat-TV-Sender und Video-On-Demand-Anbieter. Die bereits mit 120 Millionen subventionierte Filmbranche hat ihre Maximalforderungen von 4% kompromisslos durchgesetzt, zu Lasten der privaten Schweizer Akteure.

Schwächung der Schweizer TV-Sender und -Plattformen zugunsten der unabhängigen Filmschaffenden

Unter der irreführenden Behauptung der «Schaffung von gleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen Streaming-Dienste» werden mit der Gesetzesrevision einheimische Anbieter von Filmplattformen und TV-Sendern wirtschaftlich schlechter gestellt. Um eine einzelne Kultursparte noch mehr zu privilegieren, werden erfolgreichen Schweizer Privatsendern und Video-On-Demand-Anbietern neue steuergleiche Lasten aufgebürdet: Sie werden dem Bundesamt für Kultur BAK eine hohe Ersatzabgabe zahlen müssen, deren Bemessung sich widersinnigerweise am erwirtschafteten Umsatz und nicht einmal am wirtschaftlich erzielten Gewinn orientiert. Dies würde auch für die 13 konzessionierten Schweizer Regional-TV-Sender gelten, sobald sie Filme zeigen. Auch der Aufbau von Schweizer Streaming-Diensten wird durch diese neue Investitionspflicht und die Quotenpflicht für europäische Inhalte massiv erschwert.   

Das Gesetz stellt einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der einheimischen Anbieter dar

Das Geld, das Private künftig dem Staat abgeben müssen, subventioniert Produktionen, die häufig auf wenig Publikumsinteresse stossen, während kostspielige Eigenproduktionen von Schweizer TV-Sendern, ebenfalls ein unverzichtbarer Teil des Filmstandorts Schweiz, nicht angerechnet werden könnten. Das dem Bund überlassene Geld fehlt für die Finanzierung von eigenen publikumswirksamen Projekten. Die einheimische Alternative zu den grossen internationalen TV-Sendern wird dadurch massiv geschwächt. Mit der Zwangsquote für europäische Filme und der Aufforderung der besonderen Kennzeichnung, sowie bevorzugter Platzierung von europäischen Filmen im Programmangebot, stellt das neue Gesetz einen krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der einheimischen TV-Sender und -Plattformbetreiber dar. 

Aus diesen Gründen empfehlen die Schweizer Privat-TV-Sender und Video-On-Demand-Anbieter den Stimmberechtigten am 15. Mai 2022 ein NEIN zur Revision des Filmgesetzes.

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Der VSPF / ATPS ist der Interessenverband für Privatfernsehsender ohne Konzession und Gebührenanteil, die sich an ein nationales Schweizer Publikum richten und sich durch Werbung finanzieren. Der seit 2022 tätige Verband umfasst die Sender 3+, 4+, 5+, 6+, Nick/7+, TV24, TV25, S1, SAT.1, ProSieben, Kabel Eins, sixx, SAT.1 Gold, ProSieben MAXX, Puls 8, RTL, VOX, n-tv, NITRO, Super RTL, Discovery, MySports One, MySports 2-9, ONE TV und LFM TV.

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Suissedigital ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 180 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die über drei Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen.

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