SUISSEDIGITAL begrüsst WEKO-Entscheid zur Untersuchung des Zusammengehens von Swisscom, SRG und Ringier

SUISSEDIGITAL begrüsst den Entscheid der WEKO, die Gründung eines gemeinsamen Vermarktungsunternehmens durch Swisscom, SRG und Ringier vertieft zu prüfen. Dabei muss die WEKO-Prüfung auch die zukünftige Art der Verwendung von „Big Data“ staatsnaher Unternehmen beinhalten. Bundesrat und Politik müssen zum ausgehandelten Deal Stellung beziehen.

Die Ankündigung von Swisscom, SRG und Ringier, zukünftig mit einem gemeinsamen Unternehmen auf dem Werbemarkt zu agieren, stösst ringsum auf Irritation und wirft zahlreiche Fragen auf. Deshalb ist es zentral, dass die WEKO in ihrer heute angekündigten vertieften Prüfung des Deals sehr genau analysiert, welche Auswirkungen ein solches Gemeinschaftsunternehmen auf die Zementierung oder sogar auf eine Ausweitung bereits bestehender starker Marktstellungen der involvierten Unternehmen im Bereich der zunehmend konvergenten und digitalen Telekommunikations-, Unterhaltungs- und Medienmärkten haben könnte. Pierre Kohler, Präsident von SUISSEDIGITAL sagt: «Ich hatte ein Déjà-vu, als ich vom geplanten Gemeinschaftsunternehmen erfahren habe. Die Dreierbande besteht ja bereits bei der – von der WEKO bereits vertieft untersuchten – Vermarktung von Schweizer Sportanlässen, wo sich die drei im Jahr 2011 auf die Modalitäten der Free TV-, Pay TV- und Marketingrechtevermarktung zum Leidwesen unserer Mitglieder und deren Kunden geeinigt haben. Nun trifft es mit der Werbevermarktung die nächste Branche! Es wäre inakzeptabel und unverantwortlich, wenn die Swisscom ihre dominanten Stellungen nun in gleicher Besetzung einfach in weitere Bereiche transferieren könnte. Hier müssen sich nun auch Bundesrat und Politik einmal klar positionieren. Es ist schon erstaunlich, dass die WEKO zunehmend intervenieren muss, um staatsnahe Unternehmen zu bändigen. Darüber täuscht auch das Feigenblatt der Beteiligung eines privaten Verlagshauses nicht hinweg».

Prüfung muss über Werbemarkt hinausreichen
Zentral ist, dass die WEKO ihre Prüfung ausweitet: Es genügt nicht, eine allfällige marktbeherrschende Stellung bei der «zielgruppenspezifischen TV-Werbung» zu prüfen. Ebenso besorgniserregend für Nutzer wie private Firmen im Markt ist die Frage, wie grosse Datenbestände (die sog. „Big Data“) staatsnaher Unternehmen in Zukunft von diesen kommerziell verwertet werden dürfen. Mit dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen wird die Nutzung erneut hart monopolisiert. Es ist absehbar, dass dadurch marktbeherrschende Stellungen wie z.B. jene von Swisscom im Mobile-Markt schleichend in andere Märkte transferiert werden. Das ist weder im Sinne der Schweizer Volkswirtschaft noch im Sinne der Nutzer, die sich in einer digitalen Gesellschaft zunehmend mit staatlich geprägten Strukturen konfrontiert sehen.

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