Bereits bei der Entstehung des Gesetzes bzw. in der Vernehmlassung wurden die Anliegen der TV-Sender und -Plattformen nicht berücksichtigt. Entgegen dem von den Befürwortern kolportieren Eindruck werden im neuen Filmgesetz nicht nur die ausländischen Akteure, wie etwa Netflix, zur Kasse gebeten, sondern neu auch Schweizer Privat-TV-Sender und Video-On-Demand-Anbieter. Die bereits mit 120 Millionen subventionierte Filmbranche hat ihre Maximalforderungen von 4% kompromisslos durchgesetzt, zu Lasten der privaten Schweizer Akteure.
Schwächung der Schweizer TV-Sender und -Plattformen zugunsten der unabhängigen Filmschaffenden
Unter der irreführenden Behauptung der «Schaffung von gleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen Streaming-Dienste» werden mit der Gesetzesrevision einheimische Anbieter von Filmplattformen und TV-Sendern wirtschaftlich schlechter gestellt. Um eine einzelne Kultursparte noch mehr zu privilegieren, werden erfolgreichen Schweizer Privatsendern und Video-On-Demand-Anbietern neue steuergleiche Lasten aufgebürdet: Sie werden dem Bundesamt für Kultur BAK eine hohe Ersatzabgabe zahlen müssen, deren Bemessung sich widersinnigerweise am erwirtschafteten Umsatz und nicht einmal am wirtschaftlich erzielten Gewinn orientiert. Dies würde auch für die 13 konzessionierten Schweizer Regional-TV-Sender gelten, sobald sie Filme zeigen. Auch der Aufbau von Schweizer Streaming-Diensten wird durch diese neue Investitionspflicht und die Quotenpflicht für europäische Inhalte massiv erschwert.
Das Gesetz stellt einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der einheimischen Anbieter dar
Das Geld, das Private künftig dem Staat abgeben müssen, subventioniert Produktionen, die häufig auf wenig Publikumsinteresse stossen, während kostspielige Eigenproduktionen von Schweizer TV-Sendern, ebenfalls ein unverzichtbarer Teil des Filmstandorts Schweiz, nicht angerechnet werden könnten. Das dem Bund überlassene Geld fehlt für die Finanzierung von eigenen publikumswirksamen Projekten. Die einheimische Alternative zu den grossen internationalen TV-Sendern wird dadurch massiv geschwächt. Mit der Zwangsquote für europäische Filme und der Aufforderung der besonderen Kennzeichnung, sowie bevorzugter Platzierung von europäischen Filmen im Programmangebot, stellt das neue Gesetz einen krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der einheimischen TV-Sender und -Plattformbetreiber dar.
Aus diesen Gründen empfehlen die Schweizer Privat-TV-Sender und Video-On-Demand-Anbieter den Stimmberechtigten am 15. Mai 2022 ein NEIN zur Revision des Filmgesetzes.
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