„Wir sind sehr froh, dass der Nationalrat in dieser Sache mit Augenmass entschieden hat. So kann die Bevölkerung die populären Replay-TV-Angebote weiterhin uneingeschränkt nutzen“, sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands SUISSEDIGITAL. Mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Nationalrat den von der Rechtskommission vorgeschlagene Art. 37a im Urheberrechtsgesetz gestrichen. Gemäss diesem Artikel hätte Werbung im Replay-TV nur noch mit expliziter Zustimmung der TV-Sender übersprungen werden können.
„Entscheid ist auch für die TV-Sender am besten“
SUISSEDIGITAL hatte den konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel 37a vehement bekämpft, da dieser zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten, der Kulturschaffenden und der Verbreiter gegangen wäre. SUISSEDIGITAL ist überzeugt, dass auch die TV-Sender mit dem Artikel nicht glücklich geworden wären. Osterwalder: „Der Entscheid des Nationalrats ist aus meiner Sicht auch für die TV-Sender am besten. Ein Zwang zum Werbekonsum bei Privatkopien wäre kontraproduktiv gewesen, da die TV-Sender so noch mehr Zuschauerinnen und Zuschauer an die Streaming-Dienste verloren hätten.“
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SUISSEDIGITAL ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 200 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2.3 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen.
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