Die Vorschläge zur Umsetzung der neuen Fernmeldeüberwachung schiessen zum Teil über das Ziel hinaus und haben für die betroffenen Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen“, sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands SUISSEDIGITAL. Zwar steht die Kabelnetzbranche weiter hinter dem vom Parlament im Sommer 2016 verabschiedeten neuen BÜPF. „Ausführungsbestimmungen zu einem solchen Rahmengesetz müssen aber praktikabel und verhältnismässig sein. Und auch Bedenken von Konsumenten müssen berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die Verordnungen über das Gesetz hinausgehen.“ Konkret stellt sich SUISSEDIGITAL zum Beispiel gegen die Ausweitung des Antennensuchlaufs auf WLAN und gegen eine Verschärfung der Erfassungs- und Identifikationspflichten bei Vertragsabschlüssen. So ist vorgesehen, dass bei jedem Vertragsabschluss ein gültiger Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis) vorgelegt werden muss. Dies lehnt SUISSEDIGITAL ab, da eine solche Massnahme die Vertragsfreiheit unangemessen einschränken würde.
Kleinere Anbieter mit reduzierten Überwachungspflichten
SUISSEDIGITAL begrüsst, dass gemäss den Verordnungsentwürfen Fernmeldedienstanbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 Millionen Franken nur in stark reduziertem Mass von den vorgesehenen neuen Regulierungen betroffen sein werden. Osterwalder: „Wir sind sehr froh, dass der Bundesrat unsere Einwände und die damit dargelegte Sicht kleiner Anbieter ernst genommen hat und gewillt ist, Rücksicht zu nehmen.“ Der grösste Teil der Mitglieder von SUISSEDIGITAL sind mittlere und kleine Fernmeldedienstanbieter, für die der Umfang der vorgesehenen Überwachungsmassnahmen von existenzieller Bedeutung ist.