Mit dem Ziel, das Gesetz an die veränderten Gegebenheiten im Telekommunikationsmarkt anzupassen, hat der Bundesrat im Dezember 2015 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet. SUISSEDIGITAL hat sich mit einem Vernehmlassungsbeitrag, der hier heruntergeladen werden kann, daran beteiligt. Daneben haben weitere 150 Organisationen und Interessengruppen teilgenommen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie sämtliche Vernehmlassungsbeiträge finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation unter folgendem Link:
Gesetzesvorlage bis im Herbst 2017
Am 23. September 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Anders als ursprünglich geplant – und im Einklang mit der Forderung von SUISSEDIGITAL – wird die Revision in einer Etappe (statt in zwei Etappen) durchgeführt. Relevante Themen sind dabei unter anderem: Netzneutralität, Kinder- und Jugendschutz, Technologieneutralität beim Netzzugang, Nutzung von Frequenzen, missbräuchliche Werbeanrufe und Zugang zu Gebäudeinstallationen. Die Gesetzesvorlage soll bis im Herbst 2017 vorliegen und muss dann vom Parlament behandelt und angenommen werden. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass das revidierte FMG vor 2019 in Kraft treten wird.