Internetzugangsanbieter sind bei solchen Massnahmen, wie z.B. der Zustellung von Warnhinweisen und Sperrandrohungen (sog. Notice and Take Down), die in verfassungsmässig geschützte Rechte von Endkunden eingreifen, als Direktbetroffene auf klare gesetzliche Vorgaben und Haftungsbefreiungsklauseln angewiesen.
Die Schlussfolgerung des Bundesrates, es brauche für die Einführung von solchen Regulierungsmitteln zwingend Gesetzesänderungen und damit verbunden die Abwägung der verschiedenen Interessen, wird begrüsst. Nur so kann sichergestellt werden, dass allfällige neue Überwachungsmassnahmen auf einem Konsens beruhen, und damit verbundene Nachteile für legale Angebote, für Konsumenten wie für die Internetzugangsanbieter die beabsichtigte Schutz- oder Abschreckungswirkung nicht überwiegen. Es ist deshalb im kommenden Prozess darauf zu achten, dass die zu erarbeitenden Gesetzesänderungen die Verhältnismässigkeit sowohl gegenüber den Endkunden wie gegenüber den Internetzugangsanbietern als reinen Datenvermittlern wahren.
Vertreter von Kabelnetzunternehmen begleiteten den AGUR 12-Prozess als Experten. Für sie ist klar: Die Beurteilung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen soll wie bisher eine hoheitliche, also dem Staat obliegende Aufgabe bleiben. Es darf in diesem heiklen Bereich die Rechtsdurchsetzung und -verfolgung nicht privatisiert werden. Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sollten allein staatliche Behörden befugt sein, gegenüber Internetzugangsanbietern Handlungen oder Unterlassungen verfügen zu können. Massnahmen, welche die Rechtsdurchsetzung und Rechtsverfolgung vom Staat künftig an die Zugangsanbieter delegieren und diese sogar zur Überwachung ihrer Endkunden zwingen würden, lehnen die Kabelnetzunternehmen im Einklang mit anderen Telekom-Anbietern ab.
Das Bundesamt für Justiz wird die entsprechenden Abklärungen und Vorarbeiten leisten. Swisscable geht davon aus, in diesem Prozess nicht lediglich in der Rolle einer Expertin, sondern als Direktbetroffene konsultiert und eingebunden zu werden.
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