Die künftigen Grundversorgungsvorgaben (ab 2024) sehen die Einführung eines Internetzugangsdienstes mit einer Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s vor. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzip kann die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin auf ein entsprechendes Dienstleistungsangebot verzichten, wenn den Kundinnen und Kunden an ihrer Adresse ein vergleichbares, alternatives Angebot zur Verfügung steht.
Netzsuche zur Prüfung alternativer Angebote
Diese alternativen Internetangebote werden hauptsächlich von den Suissedigital-Mitgliedern zur Verfügung gestellt und können via Netzsuche (https://www.suissedigital.ch/suissedigital/plz-finder) gefunden werden.
Änderungen der Geschäftsstelle melden
Voraussetzung dafür ist, dass die Daten für die Netzsuche aktuell gehalten werden. Die Mitglieder werden deshalb gebeten, der Geschäftsstelle Änderungen in ihren Versorgungsgebieten (nur selber erschlossene Adressen, keine Bereitstellung von Diensten via Fremdnetze wie BBCS der Swisscom) zu melden. Dabei kann es sich um neu erschlossene Hausnummern handeln oder aber um Adressen, die von Ihnen nicht mehr erschlossen werden.
Fazit: Dank dem neuen Grundversorgungsregime, das alternative Telekomnetze berücksichtigt, bieten sich für die Suissedigital-Mitglieder Geschäfts- und Profilierungschancen. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten für die Netzsuche aktuell gehalten werden.