Nach dem sogenannten Marktortprinzip gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten. SUISSEDIGITAL geht davon aus, dass dies bei fast allen Schweizer Kabelnetzunternehmen (KNU) nicht der Fall ist. Um eine Anwendbarkeit der DSGVO mit Sicherheit ausschliessen zu können, sollten KNU prüfen, ob:
1. ihr Dienstleistungsangebot auch spezifisch auf Kunden in der EU ausgerichtet ist;
2. ihr Internetauftritt sich auch an Konsumenten in der EU richtet;
3. regelmässig Dienstleistungen an Kunden in der EU erbracht werden.
Wenn alle drei Fragen mit „Nein“ beantwortet werden können, besteht keine Anwendbarkeit der DSGVO. Ansonsten wird eine detaillierte Prüfung der Anwendbarkeit empfohlen. Mitglieder von SUISSEDIGITAL können sich in diesem Falle – und bei Unsicherheit bezüglich der erwähnten drei Fragen – gerne an Stefan Flück, Leiter Rechtsdienst, wenden (stefan.flueck[at]suissedigital.ch).