Einschätzungen zum Distributionsangebot von Teleclub

Verschiedene Mitglieder haben die Geschäftsstelle über den Erhalt eines Distributionsangebotes von Teleclub (mit Postdatum 25. November 2016) informiert. Die Geschäftsstelle hat das Angebot, das für alle Mitglieder von SUISSEDIGITAL identisch zu sein scheint, summarisch geprüft. Hier einige Punkte, die bei Interesse geklärt werden müssten:

  • Die Kundenbeziehung ist gemäss Angebot Eigentum des Teleclubs. Demgegenüber stellt Swisscom seinen Kunden eine Gesamtrechnung mit den Diensten von Swisscom (TV, Internet, Festnetz-Telefonie) und den Teleclub-Angeboten zu.
  • Die Glasfaserkabelnetzunternehmen (KNU) müssen eine Minimumgarantie leisten, sofern sie den Mindestumsatz resp. die Mindestkundenzahl nicht erreichen. Gleicheizeitig wird den KNU der Endkundenpreis vorgegeben. Dies lässt keinerlei unternehmerischen Spielraum zu. Zudem sind die Minimumgarantien nicht bekannt.
  • Die Online-Verbreitung sowie der Replay-Dienst, wie es diese bei Swisscom gibt, sind im Angebot nicht enthalten.
  • Sämtliche Programme (Pay Per Channel) müssen jederzeit sowohl in SD wie auch in HD übertragen werden (das sind gemäss Offerte mehr als 150 deutschsprachige Programme!), dies obwohl verschiedene KNU die SD-Verbreitung eingestellt haben.
  • Teleclub schreibt vor, dass die TC-Senderpakete auch als Stand-Alone-Angebot verfügbar sein müssen. Was konkret damit gemeint ist, ist offen.
  • Zur Pay-Per-View-Verbreitung sind die Details zur technischen Umsetzung auf einer IPTV-Box des Anlagebetreibers oder Teleclub noch zu klären. Es ist nicht ersichtlich, warum sich der Teleclub auf die IPTV-Technologie beschränkt und DVB aussen vor lässt.

Fazit: Das unterbreitete Angebot des Teleclubs ist bei Weitem nicht ausreichend detailliert und konkret formuliert, um ein eingehende Beurteilung vornehmen zu können. Ob das vorgeschlagene Angebot insgesamt wirklich – wie im Begleitschreiben versprochen – diskriminierungsfrei ist, muss zumindest offen bleiben. Dies betrifft insbesondere auch die Umsatzbeteiligung. Wie der Teleclub selber erwähnt, enthält die vorliegende Offerte bloss die Eckpunkte einer entsprechenden Vereinbarung. Diese Eckpunkte sind zum Teil unklar (siehe oben). Vor diesem Hintergrund erscheint die Frist von sechs Wochen zur Beurteilung des Angebots zu kurz, zumal noch die Weihnachtsfeiertage dazwischen liegen.