Der Verband äussert sich zur neuen SRG SSR-Konzession

SUISSEDIGITAL hat zur geplanten Konzession für die SRG Stellung genommen. Diese wird ab 2019 übergangsrechtlich bis zur Ablösung durch eine neue Konzession gelten, welche dann auf dem neuen in Ausarbeitung befindenden Gesetz über elektronische Medien basieren soll.

Der Verband unterstreicht in der Stellungnahme, dass für Programmversionen, welche zielgruppenspezifische Werbung (targeted advertising) enthalten, weiterhin keine Verbreitungspflicht (Must-carry) besteht. Dazu hat der Verband bereits in der laufenden Teilrevision zur Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eine allgemeine nicht-diskriminierende Angebotsverpflichtung für konzessionierte Programmveranstalter (insbesondere SRG) gefordert, welche neu zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen möchten. Des Weiteren wird auch eine Klärung gefordert, welche Programmversion, nebst denjenigen mit zielgruppenspezifischer Werbung, das ursprüngliche Must-Carry-Programm darstellt. Und weiter bestätigt der Konzessionsentwurf auch beim Thema HbbTV die Auffassung von SUISSEDIGITAL, wonach es sich dabei nicht um einen gekoppelten Dienst handelt, und damit weiterhin keine Verbreitungspflicht für HbbTV besteht. Schliesslich fordert der Verband, dass der angedachte sehr weite Auftrag an die SRG im Bereich Sportübertragungen reduziert werden soll. 

Die Stellungnahme von SUISSEDIGITAL finden Sie unter folgendem Link: <link suissedigital themen-publikationen-schulungen vernehmlassungen>Stellungnahme