Mit Ausnahme der grössten Mitglieder sollten alle unsere Verbandsmitglieder (inklusive der reinen TV/Radio -Anbieter) als Fernmeldedienstanbieterinnen mit reduzierten Überwachungspflichten gelten. Damit Sie aber offiziell als solche eingestuft werden, ist zwingend ein initiales Gesuch Ihrerseits erforderlich, wobei es gelungen ist, dazu ein einfaches webbasiertes Gesuchsverfahren einzurichten.
Bitte folgen Sie dazu der Wegleitung im Merkblatt unter Ziffer 2, wobei das Gesuch sobald als möglich, idealerweise noch vor Ende Mai, online zu stellen ist. Nach der Onlineeingabe des Gesuchs erhalten Sie eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, womit der Prozess für Sie abgeschlossen ist.
Sollten bei dieser Prozedur Schwierigkeiten auftauchen oder Sie in der Folge eine ablehnende Verfügung erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Stefan Flück, Leiter Rechtsdienst, zur Verfügung (stefan.flueck[at]suissedigital.ch).