Update zum GT 12: Sender reichen Beschwerde ein

Am 21. März 2018 haben 23 Sendeunternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den genehmigten Gemeinsamen Tarif 12 eingereicht. Damit geht der Streit um Replay-TV in die nächste Runde. Für die Mitglieder von SUISSEDIGITAL gibt es keinen Handlungsbedarf.

Wie in der <link suissedigital mitgliederbereich logged-in m-infos detail schiedskommission-genehmigt-einigungstarif-zum-gt-12>M-Info vom 22.02.2018 mitgeteilt, hat die Eidgenössische Schiedskommission den als Einigungstarif eingereichten Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) vor kurzem für die Dauer vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, d.h. bevor der Tarif in Kraft getreten ist, haben nun 23 Sendeunternehmen dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Als Verfahrenspartei wird SUISSEDIGITAL die Brancheninteressen im Beschwerdeverfahren vertreten. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht länger dauern wird.

SUISSEDIGITAL-Mitglieder müssen nichts unternehmen

Für die Mitglieder von SUISSEDIGITAL ändert sich mit dieser Beschwerde nichts; sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt nichts unternehmen. SUISSEDIGITAL informiert wieder, sollte das Bundesverwaltungsgericht für die Dauer des Verfahrens Anordnungen in Bezug auf die Tarifabrechnung erlassen.

Der von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigte GT 12 findet sich hier;  der Genehmigungsentscheid kann auf der Geschäftsstelle angefordert werden.