Keine Abmahnschreiben an Kunden weiterleiten

Internet-Zugangsanbieter sollten keine Abmahnschreiben von privaten Firmen an ihre Kunden weiterleiten.

Gemäss einem kürzlich veröffentlichten Artikel auf der Internetplattform watson.ch machen Firmen im Auftrag von US-amerikanischen Filmstudios wieder vermehrt Jagd auf Schweizer Internetnutzer, die Filme aus dem Internet herunterladen. Dabei bringen sie die IP-Adressen dieser Internetnutzer in Erfahrung und schicken den Internet-Zugangsanbietern Abmahnschreiben zur Weiterleitung an die entsprechenden Kunden.

Wichtig: Abmahnschreiben von privaten Firmen sind nicht an Kunden weiterzuleiten. Jegliche Massnahmen in solchen Fällen sind ausschliesslich auf behördliche Anweisung hin umzusetzen. Dies hat ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts bestätigt. 

Für Fragen in diesem Zusammenhang oder allgemein zu den Pflichten als Internetzugangsanbieter – auch betreffend zukünftiger Pflichten in der laufenden Revision des Urheberrechtsgesetzes – steht Ihnen Stefan Flück (stefan.flueck@suissedigital.ch, Tel. 031 328 27 28) gerne zur Verfügung.