GT 1: Der Nachfolgetarif ab 2017 wurde durch die Eidgenössische Schiedskommission genehmigt. Dabei wurde in Abänderung des Einigungstarifs die automatische Tarifverlängerung nach Ablauf der festen Laufzeit (Ende 2021) bis längstens am 31.12.2026 festgesetzt. Alle weiteren Änderungen entsprechen dem Einigungstarif (vgl. dazu <link suissedigital mitgliederbereich logged-in m-infos detail neue-gemeinsame-tarife-1-und-12-ab-2017>M-Info vom 5. Juli 2016).
GT 12: Wie erwartet haben die Senderunternehmen den Einigungstarif vor der Eidgenössischen Schiedskommission angefochten. Unterdessen ist durch die Schiedskommission eine weitere Zwischenverfügung ergangen; das Hauptverfahren wird sich aber noch einige Zeit hinziehen. In Absprache mit den Verwertungsgesellschaften werden die Tarifabgaben ab 2017 gemäss dem erzielten Einigungstarif GT 12 erhoben (vgl. <link suissedigital mitgliederbereich logged-in m-infos detail neue-gemeinsame-tarife-1-und-12-ab-2017>M-Info vom 5. Juli 2016). Bis zum endgültigen Entscheid der Schiedskommission oder der nachfolgend zuständigen Gerichte kann eine Tarifänderung (inkl. rückwirkender Tariferhöhung) nicht ausgeschlossen werden. SUISSEDIGITAL wird informieren, sobald Weiteres bekannt ist.
Für Fragen steht Ihnen Stefan Flück (stefan.flueck[at]suissedigital.ch, Tel. 031 328 27 28) zur Verfügung.