Die neu geregelten Auskunftspflichten der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) haben jedoch nicht für alle Mitglieder von SUISSEDIGITAL die gleichen betrieblichen Konsequenzen. Auch aufgrund unserer Interventionen im Gesetzgebungsprozess werden kleine FDA, die für die Fernmeldeüberwachung gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen weniger relevant sind, auf Gesuch hin von den vollen Überwachungspflichten freigestellt und damit zukünftig lediglich von reduzierten Pflichten betroffen sein. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- FDA musste in den zurückliegenden 12 Monaten (Stichtag 30. Juni) weniger als 10 Überwachungsaufträge bearbeitet haben.
- FDA hat in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mit Fernmeldediensten weniger als CHF 100 Mio. umgesetzt.
Für die Berechnung dieser beiden Kennzahlen gilt bei einer Unternehmensgruppe die konsolidierte Betrachtung. SUISSEDIGITAL geht davon aus, dass die Verbandsmitglieder – mit Ausnahme der grössten Mitglieder – als FDA mit reduzierten Überwachungspflichten eingeschätzt werden. Entsprechende Gesuche sind jedoch zwingend bis am 31. Mai 2018 zu stellen.
Verband koordiniert und unterstützt
Der Überwachungsdienst des Bundes hat für die Gesuchstellung ein Formular in Aussicht gestellt. Der Rechtsdienst von SUISSEDIGITAL ist mit diesem in Kontakt, um die Gesuchstellungen zu koordinieren und die Mitglieder zu unterstützen. Sobald das Gesuchsformular vorliegt, werden wir dazu wieder informieren, wie auch weitergehend inhaltlich zu den reduzierten Überwachungspflichten, die am Status Quo jedoch nichts Grundsätzliches ändern.
Sollten Sie zu dieser wichtigen regulatorischen Thematik Fragen haben, können Sie sich gerne an Stefan Flück, Leiter Rechtsdienst, wenden (stefan.flueck[at]suissedigital.ch; Tel. 031 328 27 28).
Weiterführende Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.li.admin.ch/de/themen/das-neue-buepf