Nachdem die Senderunternehmen den Einigungstarif GT 12 im Juni 2016 angefochten hatten, hat die Eidgenössische Schiedskommission den Tarif am 16. Februar 2018 für die Dauer vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – diese läuft bis am 21. März 2018 – tritt er rückwirkend per 1.1.2017 in Kraft.
SUISSEDIGITAL-Mitglieder müssen nichts unternehmen
Da SUISSEDIGITAL mit ihren Mitgliedern bereits seit Januar 2017 zu diesem (noch nicht genehmigten) Tarif abgerechnet hat, ändert sich für die Verbandsmitglieder nichts; sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt nichts unternehmen. Sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, werden wir wieder informieren.
Der genehmigte GT 12 findet sich hier; der Genehmigungsentscheid kann auf der Geschäftsstelle angefordert werden.