Wichtige Vorschriften zur Sicherheit der Fernmeldenetze

Seit 1. Januar 2023 sind die neuen Bestimmungen der Verordnung über Fernmelde-dienste (FDV) im Bereich der Sicherheit von Informationen und Fernmeldeinfrastrukturen und -dienste in Kraft (siehe M-Info vom 6.12.2022). Dazu gehören auch die entsprechenden Vorschriften.

 

Ein Überblick über sämtliche technische und administrative Vorschriften (TAV) findet sich unter folgendem Link: TAV BAKOM

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Fernmeldenetzen sind für Festnetzbetreiber folgende TAV zu berücksichtigen:

  • Technische und administrative Vorschriften betreffend die Meldung von Netzstörungen (gilt für alle Fernmeldedienstanbieter inkl. Anbieter von Radio und Fernsehen):
    Meldung von Netzstörungen
  • Technische und administrative Vorschriften betreffend unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen (gilt für alle Internetzugangsanbieter – Internet Access Provider):
    Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen

Das BAKOM hat in diesen Tagen einen Fragbogen zum Stand der Umsetzung der neuen Vorschriften an verschiedene Mitglieder verschickt. Sollten dazu Fragen auftauchen, können Sie sich gerne an folgende Personen wenden: