Ein Überblick über sämtliche technische und administrative Vorschriften (TAV) findet sich unter folgendem Link: TAV BAKOM
Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Fernmeldenetzen sind für Festnetzbetreiber folgende TAV zu berücksichtigen:
- Technische und administrative Vorschriften betreffend die Meldung von Netzstörungen (gilt für alle Fernmeldedienstanbieter inkl. Anbieter von Radio und Fernsehen):
Meldung von Netzstörungen - Technische und administrative Vorschriften betreffend unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen (gilt für alle Internetzugangsanbieter – Internet Access Provider):
Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen
Das BAKOM hat in diesen Tagen einen Fragbogen zum Stand der Umsetzung der neuen Vorschriften an verschiedene Mitglieder verschickt. Sollten dazu Fragen auftauchen, können Sie sich gerne an folgende Personen wenden:
- Reto Zumoberhaus, Leiter Strategie & Content Management
reto.zumoberhaus[at]suissedigital.ch, Tel. 079 277 56 34 - Stefan Flück, Leiter Rechtsdienst
stefan.flueck[at]suissedigital.ch, Tel. 031 328 27 28