Nach längerem hin und her hat das Parlament in der Frühjahrsession das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Folgende Neuerungen sind für die Kabelnetzbetreiber relevant
- Hauszugang: In Zukunft können nicht nur Mieter, sondern auch Fernmeldedienstanbieter (FDA) die Erschliessung einer Wohn- oder Geschäftsliegenschaft durchsetzen, wenn sie die Kosten dafür übernehmen. Zudem haben FDA das Recht, bestehende Hausverteilanlagen mit zu nutzen, soweit dies technisch vertretbar ist.
Kommentar SUISSEDIGITAL: Für die Kabelnetzbetreiber ist diese neue Regelung sehr positiv, da sie im Bereich des Netzbaus mehr Spielraum erhalten. Zudem können sie die exklusive Erschliessung von Liegenschaften verhindern, was den Wettbewerb und die Wahlfreiheit fördert. - Schutz bestehender Leitungen: Bestehende Leitungen von FDA in Kabelkanalisationen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Querverbundunternehmen) müssen nur beim Vorliegen von wichtigen Gründen zurückgebaut werden.
Kommentar SUISSEDIGITAL: Für die Kabelnetzbetreiber ist diese neue Regelung sehr positiv, da bestehende Leitungen so faktisch einen Bestandesschutz erhalten.
- Umgang mit verbotener Pornografie: FDA müssen in Zukunft Internetseiten mit verbotener Pornografie (Pornografie mit Kindern, Tieren, Gewalt), auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist, von Gesetzes wegen sperren. Zudem müssen FDA Verdachtsfälle, auf die sie von Dritten schriftlich hingewiesen werden oder auf die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zufällig stossen, dem Bundesamt für Polizei melden.
Kommentar SUISSEDIGITAL: Es konnte verhindert werden, dass Kabelnetzbetreiber in irgendeiner Form eine aktive Rolle bei der Suche nach illegalen Inhalten auf Internetseiten übernehmen müssten.
- Netzneutralität: Im revidierten FMG wurde neu eine Pflicht zur Netzneutralität verankert. Diese bedeutet: Grundsätzlich müssen alle Daten im Internet gleich behandelt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Spezialdienste mit Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel dedizierte Fernseh- und Telefoniedienste.
Kommentar SUISSEDIGITAL: Dank diesem Kompromiss haben die Kabelnetzbetreiber weiterhin die Möglichkeit, Spezialdienste zu priorisieren, so dass diese qualitativ einwandfrei funktionieren.
- Unerwünschte Werbeanrufe: Der Bundesrat kann neu alle FDA verpflichten, unerwünschte Werbeanrufe (unterdrückte Nummern, Missachtung des Sterneintrags) herauszufiltern.
Kommentar SUISSEDIGITAL: Bei den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz stehen unerwünschte Anrufe zuoberst auf der Liste der Ärgernisse. Die Kabelnetzbetreiber tun gut daran, proaktiv Massnahmen zu treffen, um unerwünschte Werbeanrufe zu unterbinden.
- Netzzugang: Die Swisscom (resp. ein marktbeherrschendes Unternehmen) wird nicht dazu verpflichtet, anderen Anbietern Zugang auf ihr Glasfasernetz zu gewähren. Die Entbündelung der letzten Meile bleibt bis auf weiteres auf Kupferleitungen beschränkt (Status Quo bleibt erhalten).
Kommentar SUISSEDIGITAL: Zum einen ist der Status Quo für die Kabelnetzbetreiber unbefriedigend, da sie das Glasfasernetz der Swisscom weiterhin nur zu schlechten Konditionen (oder gar nicht) nutzen können; zum andern können die Kabelnetzbetreiber nicht verpflichtet werden, anderen FDA Zugang auf ihre Netzinfrastruktur zu gewähren.
=>> Wichtig: Zwar ist das revidierte FMG unter Dach und Fach; bevor es jedoch in Kraft gesetzt wird, müssen die entsprechenden Verordnungen angepasst werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies bis 2020 dauern wird. SUISSEDIGITAL wird informieren, sobald es in dieser Sache Neuigkeiten gibt.