Die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zielt in erster Linie darauf ab, Internet-Piraterie wirksam zu bekämpfen. Mitglieder von SUISSEDIGITAL, die Internet-Zugänge bereitstellen, sind von dieser Revision direkt betroffen. Zudem wurden im Rahmen der Revision auch Einschränkungen von Replay-TV gefordert. Bei beiden Themen hat SUISSEDIGITAL die entsprechenden Verbandspositionen mit Vehemenz und Erfolg in die Debatte eingebracht. Hier der Stand der Dinge:
Internetsperren
- Verbandsposition: SUISSEDIGITAL ist gegen das Sperren von Seiten mit illegal zur Verfügung gestellten Filmen oder Songs. Internet Service Provider sollen nicht zum verlängerten Arm der Justiz gemacht werden. Rechtsdurchsetzung muss Sache des Staates bleiben.
- Stand: Am Vorschlag des Bundesrates, in dem darauf verzichtet wurde, Internet Service Provider mit überzogenen Regulierungsvorgaben zum verlängerten Arm der Justiz zu machen, wurde in der Frühjahrssession 2019 nicht gerüttelt. Zudem wird die Position von SUISSEDIGITAL durch ein kürzlich erfolgtes Urteil des Bundesgerichts gestützt, wonach Internet Service Provider nicht mitverantwortlich gemacht werden können für Handlungen der Nutzer. Im Urteil wird auch festgehalten, dass allfällig per Gesetz vorgesehene Sperrmassnahmen nur dann zulässig wären, wenn diese Sperren auch wirklich geeignet wären, die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Replay-TV
- Verbandsposition: SUISSEDIGITAL ist gegen die Einschränkung von Replay-TV. Die TV-Zuschauerinnen und -Zuschauer sollen bei Privatkopien nicht zu einem Werbekonsum gezwungen werden können.
- Stand: Nachdem der Nationalrat im Dezember 2018 einen Antrag zur Einschränkung von Replay-TV mit überwältigender Mehrheit abgelehnt hatte (für Details siehe hier), sind in der vorberatenden Kommission des Ständerats im Frühjahr 2019 keine neuen Anträge mehr gestellt worden. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird das Thema Replay-TV deshalb im Rahmen der URG-Revision nicht mehr auf den Tisch kommen.
So geht es weiter: Die zuständige Kommission des Ständerats (die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) muss die Vorlage nochmals vertieft prüfen, wobei es primär um das Leistungsschutzrecht und die Berücksichtigung von aktuellen Entwicklungen in der EU geht. In der Sommersession 2019 soll die Vorlage dann im Plenum beraten und verabschiedet werden.