Diese Mitgliederinformation konzentriert sich auf Themen, die für die Mitglieder von SUISSEDIGITAL als Betreiber von Festnetzinfrastrukturen am ehesten relevant sind. Zu Mobile-Themen äussern wir uns in den nächsten Wochen noch separat. Links auf weiterführende Informationen finden Sie unten. Die nachfolgende Übersicht gibt keinen umfassenden Überblick über sämtliche Anpassungen des Fernmeldegesetzes (FMG), der entsprechenden Verordnung (FDV) und der relevanten technischen und administrativen Vorschriften (TAV). Wir werden in den kommenden Monaten je nach Bedarf auch einzelne Themen detailliert beleuchten, wenn erste Anwendungsfälle vorliegen.
Tabellarischer Überblick über die wichtigsten Änderungen für Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA)
1) Registrierung anstelle Meldepflicht für FDA
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Meldepflicht für FDA fällt weg. Neu gilt eine Registrierungspflicht für FDA, die bewilligungspflichtige Funkfrequenzen oder durch den Bund verwaltete Adressierungselemente nutzen. | FMG 4 FDV 3 | Januar 2021 |
2) Neue Gebäudeerschliessungsrechte, horizontal und vertikal
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
(Parallel-)Erschliessungsrecht für Gebäude inklusive Mitbenutzungsrecht an bestehenden Kabelkanalisationen und (soweit technisch vertretbar) an gebäudeinternen Anlagen mit gegenseitigen Informationspflichten. Mitbenutzung der gebäudeinternen Anlage erfolgt in Form einer langfristigen Gebrauchsüberlassung (bedarfsorientiert) an den einzelnen Leitungen gegen Leistung einer einmaligen anteiligen Entschädigung pro Nutzungseinheit an die (vor)finanzierende FDA basierend auf den durchschnittlichen Erstellungskosten. | FMG 35a, 35b FDV 78a - c | Januar 2021 |
3) Bestandesschutz für bestehende Leitungen
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Bestehende Leitungen von FDA in Kanalisationen, die zur raumplanerischen Erschliessung erstellt wurden, dürfen nur aus wichtigen Gründen aus den Kanalisationen verwiesen werden und es sind alternative Kanalisationen anzubieten. | FMG 36a | Januar 2021 |
Nur für Mitglieder mit Internetzugangs- und Telefoniediensten:
4) Bekämpfung von unlauterer Werbung
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Pflicht für Filter (entsprechend dem Stand der Technik) insbesondere bei unlauteren Werbeanrufen mit Kundeninformation beim Vertragsabschluss sowie jeweils jährlicher Erinnerung (mit Übersicht der Vor- und Nachteile). Erweiterung der Sperr- und Auskunftspflicht sowie der Meldestelle auf Fälle von unlauterer Werbung inklusive gegenseitiger Informationspflicht unter den an der Kommunikation beteiligten FDA. (Ein möglicher Callfilter-Dienstleister, welcher bereits für verschiedene andere FDA tätig ist, wäre Katia SA - www.katia.ch). | FMG 45a FDV 83 UWG 3 Abs. 1 Bst. o, u und v TAV | Juli 2021 |
5) Kinder- und Jugendschutzmassnahmen inklusive Netzsperren für verbotene Pornografie
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Allgemeine und individuelle Informations- und Beratungspflicht über die Möglichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bei Internetzugangsdiensten (vgl. dazu auch Brancheninitiative Jugendmedienschutz). Umgehend einzurichtende (möglichst automatisierte) DNS-Sperren für die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) gemeldeten Domains mit verbotener Pornografie. Verdachtsfälle sind dem fedpol zu melden. | FMG 46a Abs. 1 FDV 89a
FMG 46a Abs. 3 FDV 89b | Januar 2021 |
6) Transparenz- und Informationspflichten zur Qualität der Internetzugangsdienste
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Pflicht zur Qualitätsmessung der festen und mobilen Internetzugangsdienste durch FDA und Ermöglichung einer Messung durch Kundschaft selber auf eigenem Endgerät. Pflicht zur Veröffentlichung der Messresultate. Messung muss erreichte Datenübertragungsrate, Angaben zur Verzögerung (und deren Schwankungen), zur Signalstärke bei Mobilfunkverbindungen sowie zum Verlust von Datenpaketen beinhalten. 8-ung: Pflicht zur Messung und Veröffentlichung der Daten gilt für FDA ab 300‘000 Abonnenten. | FMG 12a FDV 10e TAV | Juli/Sept. 2021/ Januar 2022 |
7) Netzneutralität (offenes Internet)
Beschreibung | Quellen | Gültig ab |
Pflicht zur Neutralität im Netzwerk (Internet) und zur Information in Bezug auf die angewendeten Verkehrsmanagementmassnahmen (vormals Branchenkodex Netzneutralität). Allgemeine Ausnahme für Spezialdienste. | FMG 12e FDV 10f | Januar 2021 |
Anmerkungen:
- Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit Punkt 5 oben unser kommendes Angebot für einen „DNS-Shild“, der nebst den Sperren von boshaften Webseiten und denjenigen nach dem Geldspielgesetz auch DNS-Sperren bei Webseiten mit verbotener Pornografie enthalten wird. Weitere Informationen dazu folgen.
- Mit einer separaten M-Info werden wir zu einem späteren Zeitpunkt auch auf die wichtigsten Änderungen für Mobilfunkanbieterinnen eingehen.
Weiterführende Informationen:
- Zur Revision der Verordnung:
Medienmitteilung BAKOM / BAKOM Infomailing - Zu überarbeiteten technischen und administrativen Vorschriften (TVA):
Technische und administrative Vorschriften - Zu den revidierten Verordnungen und dem erläuternden Bericht:
Revidierte Verordnungen zum Fernmeldegesetz & erläuternder Bericht
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Stefan Flück, Leiter Rechtsdienst, wenden (Tel. 031 328 27 28, stefan.flueck@suissedigital.ch).