Die Motion Candinas, die am 8. Dezember 2020 im Ständerat behandelt wird, fordert eine Verachtfachung der Mindestbandbreite in der Grundversorgung von derzeit 10 Mbit/s (ein weltweiter Spitzenwert) auf 80 Mbit/s. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass die Grundversorgung durch alle am Markt agierenden Fernmeldedienstanbieterinnen finanziert wird, falls diese nicht durch das mit der Grundversorgungsverpflichtung belegte Unternehmen (dies war bislang und bis heute immer die Swisscom Schweiz AG) alleine getragen werden kann. Bei der vorgesehenen flächendeckenden Erhöhung auf 80 Mbit/s wäre dies mit grosser Wahrscheinlichkeit der Fall. Eine Studie des BAKOM aus dem Jahre 2017 rechnet für einen derartigen Ausbau mit Kosten zwischen 3.6 und 9.4 Mia. Franken. Dies, obschon die Mitglieder von Suissedigital mit ihren Netzen heute 80% der Schweizer Haushalte längstens mit mindestens 80 Mbit/s versorgen.
Eine möglichst flächendeckende Versorgung mit sehr hohen Bandbreiten ist für Wirtschaft und Gesellschaft enorm wichtig. Deshalb haben die Mitglieder von Suissedigital in den letzten 20 Jahren kontinuierlich in den Ausbau ihrer Netze investiert. Eine solche Vollversorgung mit der vorliegenden Motion Candinas zu realisieren, ist jedoch nicht zielführend und kontraproduktiv. Konkret lehnt SUISSEDIGITAL die Motion aus folgenden Gründen ab:
- Kosten: Die enorm hohen Kosten dieser Luxuslösung würden zu einer generellen Verteuerung von Breitbandinternet in der Schweiz führen. Dies ist weder im Sinne des Motionärs noch der Bevölkerung.
- Wettbewerb: Die Idee, dass sich alle Fernmeldedienstanbieterinnen an der Finanzierung der Grundversorgung beteiligen müssten, würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Mitglieder von SUISSEDIGITAL – zweifelsohne die wichtisten Treiber des Infrastrukturwettbewerbs in den letzten 20 Jahren – wären gezwungen, den Ausbau des Netzes ihrer Mitbewerberin Swisscom (Grundversorgungskonzessionärin) mitzufinanzieren. Dies ist absurd und würde den herrschenden Infrastrukturwettbewerb nachhaltig schädigen.
- Investitionen: Bei bestehenden lokalen Erschliessungsprojekten und -Initiativen in abgelegenen Regionen (wie zum Beispiel „miaEngiadina“) würde die Umsetzung der Motion Candinas zu einem sofortigen Investitionsstopp führen. Bereits getätigte Investitionen würden massiv an Wert verlieren. Damit würde genau das Gegenteil dessen, was die Motion beabsichtigt, erreicht.
SUISSEDIGITAL wird diese Argumente im Rahmen ihrer Lobbying-Aktivitäten einbringen. Bitte melden Sie uns, wenn Sie persönliche Kontakte zu Ständerätinnen oder Ständeräten herstellen können (Tel. 031 328 27 28, info@suissedigital.ch).