Update zum neuen Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz wird voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft treten. Zurzeit läuft die Vernehmlassungsfrist für die Ausführungsbestimmungen. Für die Mitglieder von SUISSEDIGITAL ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen.

Bekanntlich hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz (DSG) Ende September 2020 verabschiedet. Nun werden die Ausführungsbestimmungen nachgezogen; mit einem Inkrafttreten des neuen DSG (inklusive der angepassten Verordnung) ist auf Mitte 2022 zu rechnen. SUISSEDIGITAL wird in den nächsten Wochen den Entwurf der Stellungnahme zur totalrevidierten Verordnung in die verbandsinterne Vernehmlassung geben. Verbandsmitglieder werden Gelegenheit haben, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu machen, so dass SUISSEDIGITAL bis Mitte Oktober 2021 eine konsolidierte Stellungnahme eingeben kann.  

Überblick zu den Änderungen
Es ist deshalb wichtig, dass sich die Mitglieder von SUISSEDIGITAL frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen. Für einen ersten Überblick zu den anstehenden Änderungen im Schweizer Datenschutzrecht eignet sich der beigelegte Fachbeitrag, der im JUSLETTER vom November 2020 erschienen ist und auf den Seiten 16ff. eine Checkliste mit den wichtigsten Handlungsschritten für Unternehmen zur Umsetzung des neuen DSG enthält. Die Publikation ist leider nur auf Deutsch erhältlich.

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