Wissenswertes zu Verträgen von Netzbetreibern mit öffentlichem Leistungsauftrag

Welchem Recht – Privatrecht oder öffentlichem Recht – unterstehen Verträge von Netzbetreibern mit öffentlichem Leistungsauftrag und ihren Service Providern auf dem Kommunikationsnetz? SUISSEDIGITAL klärt auf.

Netzbetreibern mit öffentlichem Leistungsauftrag (z. B. Energie Wasser Bern EWB) stellt sich die Frage, welchem Recht ihre Verträge mit Service Providern (z. B. Quickline, Netplus etc.) unterstellt sind. Wird diese Frage im Leistungsauftrag für das (Open-Access-)Netz offengelassen, besteht unter Umständen das Risiko, dass nicht von privatrechtlichen Verträgen, sondern von Verträgen öffentlich-rechtlicher Natur auszugehen ist. Damit geht z. B. das Risiko einher, dass ein Verwaltungsgericht die Preise nachträglich (rückwirkend) festsetzt.

Explizit privatrechtliche Verträge abschliessen
Es wird deshalb empfohlen, im Leistungsauftrag für den Bau und Betrieb des (Open-Access-)Netzes diese Verträge ausdrücklich dem Privatrecht zuzuordnen, indem dort beispielsweise festgehalten wird, dass die Netzbetreiberin mit den Service Providern auf dem Netz privatrechtliche Verträge abschliesst. Ein anschauliches Beispiel dafür findet sich bei ewz.zürinet, wo der bestehende Leistungsauftrag durch entsprechende Weisung ergänzt wurde.

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